Kfz-Unfall-/Schadengutachten:

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden , empfehlen wir Ihnen dringend, einen erfahrenen und neutralen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Der Sachverständige untersucht Ihr Fahrzeug und erkennt unter Zuhilfenahme von weiteren Informationen und Hilfsmitteln das Ausmaß der Beschädigung. Auch etwaige verdeckte Schäden z.B. in der Karosseriestruktur können dadurch erkannt und in der Kalkulation berücksichtigt werden.

Das qualifizierte Schadengutachten beschreibt nicht nur das Ausmaß des Schadens und die Schadenhöhe. Es dient mit seiner aussagekräftigen Lichtbilddokumentation zur Beweissicherung gegenüber der eintrittspflichtigen Versicherung und als Grundlage zur Schadenregulierung.

Für die Schadensregulierung bei Kleinschäden bis zu einer Höhe von ca. 715,00 EUR erstellen wir als Kfz-Sachverständige unkompliziert und kostengünstig ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der eintrittspflichtigen Versicherung.

Immer wieder verlangen gegnerische Versicherungen lediglich einen Kostenvoranschlag von der ausführenden Reparaturwerkstatt. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen.

Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag enthält das Kurzgutachten eine detaillierte Schadensbeschreibung, welche Bezug zum Schadensereignis nimmt, sowie benötigte Beweissicherungsfotos und eine ausführliche Schadenkalkulation mit allen wichtigen Fahrzeugdaten. Damit hat das Kurzgutachten bei sogenannten Bagatellschäden eine deutlich höhere Beweis- und Aussagekraft als der unverbindliche Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

  1. Aufnahme des Unfallschaden am Standort oder einem Ort Ihrer Wahl
  2. Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges mit umfassender Bilddokumentation
  3. Detaillierte schriftliche Fahrzeugzustandsbeurteilung
  4. Detaillierte schriftliche Reparaturkostenkalkulation
  5. Angaben zu Wertminderung/Wertverbesserung
  6. Ermittlung des Restwertes, sofern erforderlich
  7. Bei Totalschaden: Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes sowie der Wiederbeschaffungsdauer
  8. Angaben zur geschätzten Reparaturdauer
  9. Angaben zur Höhe des Nutzungsausfallentgelts
  10. Detaillierte Kostenabrechnungen
  11. Kontaktaufnahme mit den beteiligten Partnern (Anwalt, Werkstatt, Versicherung)
  12. Versand aller relevanten Schriftstücke, idealerweise in digitaler Form

Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten:

Das Wertgutachten für ein Fahrzeug, egal ob Zweirad, Pkw, Oldtimer, Transporter, Baumaschinen oder Lkw,  dient der Wertfeststellung eines bestimmten Fahrzeuges zu einem bestimmten Stichtag. Der Sachverständige überprüft hierbei alle wertrelevanten Faktoren, um den Händlereinkaufswert (Hdl.-EK), den Händlerverkaufswert (Hdl.-VK) bzw. den Wiederbeschaffungswert (WBW) oder den Marktwert zu bestimmen.

Eine Fahrzeugbewertung kann sinnvoll sein bei z.B. Kauf oder Verkauf , beim Auslaufen des Leasing-Vertrages, bei Entnahmen aus dem Betriebsvermögen u.v.m.

Lassen Sie ein Wertgutachten anfertigen, sieht dieses eine umfassende Begutachtung des Fahrzeugs vor. Zudem findet in der Regel eine Probefahrt statt.

Der Gutachter untersucht das Auto für das Wertgutachten auf folgende Details:

  • grundsätzliche Fahrzeugdaten (Erstzulassung, Laufleistung, Ausführung etc.)
  • Serien- und Sonderausstattung
  • sonstige Faktoren, die sich wertsteigernd auswirken können (kostspielige Reparaturen, AT-Aggregate usw.)
  • etwaige Schäden , erforderliche Reparaturen (Inspektionen, zu beseitigende Schäden, überdurchschnittlicher Verschleiß)
  • nicht vorhandene Fahrzeugteile
  • etwaige Vorschäden durch einen Unfall etc., die zu einer Wertminderung beitragen

Oldtimer, Youngtimer & Exoten:

Wir erstellen Wertgutachten sowohl für Oldtimer & Youngtimer als auch für sogenannte Exotenfahrzeuge. Dabei unterstützt mich das langjährige Know-how von Classic-Data, dem Spezialist für Oldtimerwerte.
Lassen Sie ein Wertgutachten für Ihren Oldtimer erstellen, wird der Wagen mit Zustandsnoten gemäß dem Schulnotensystem beurteilt. Diese gehen von Note 1-5:

Welche Bedeutung haben die Noten für Oldtimer?

In einem Oldtimer-Wertgutachten wird der Zustand des Fahrzeugs mithilfe von Noten angegeben. Wobei eine eins besonders gut ist und bei einer fünf ein deutlicher Restaurierungsbedarf besteht. Es wird jede einzelne Baugruppe für sich bewertet und am Ende der Durchschnitt ermittelt. Letztlich werden noch der Zustand, die Originalität und Historie des Fahrzeuges unabhängig voneinander bewertet und fließen in die Bewertung mit ein.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gibt in Paragraph 2 Nummer 22 Kriterien zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer vor:

„Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“

Der §23 wird von den bekannten Kfz-Prüfstellen in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung durchgeführt.

Sind alle Kriterien erfüllt und das Oldtimergutachten abgeschlossen, bekommt das Fahrzeug den Status als Oldtimer und darf mit einem H-Kennzeichen gefahren werden.

Restwertermittlung:

Eine Restwertermittlung ist dann empfehlenswert, wenn es auf den Wert des meist beschädigten Unfallfahrzeugs ankommt. Mit Hilfe einer Restwertermittlung können Sie entscheiden, ob eine Reparatur oder ein Verkauf des Fahrzeugs sinnvoller ist. Weiter kann eine Restwertermittlung unter Umständen für die Schadenabwicklung relevant sein. In der Schadenabwicklung kommt eine Restwertermittlung dann zum Tragen, wenn der Wert des Unfallfahrzeugs für die Abwicklung von Belang ist. Im Zuge der Erstellung von Gutachten wird in diesem Fall automatisch eine Restwertermittlung durchgeführt. Eine eigene Restwertermittlung in Auftrag zu geben macht beispielsweise dann Sinn, wenn Sie am Unfall selbst schuld waren und keine Versicherung für den eingetretenen Schaden an Ihrem Fahrzeug aufkommt. Mit einer Restwertermittlung auf dem überregionalen Markt können Sie in diesem Fall den Schaden begrenzen und einen maximalen Preis für das Unfallfahrzeug erzielen.

  • Markt (allgemeiner regionaler Markt, überregionaler Sondermarkt)
  • Wert und Zustand des Fahrzeugs vor Unfall (Wiederbeschaffungswert)
  • Marktinteresse (Ladenhüter, Bestseller)
  • Schadenart und Schadenhöhe (mögliche Reparaturwege und Ersatzteilversorgung)
  • Reparaturwürdigkeit
  • Zeit bis zur nächsten Hauptuntersuchung
  • Fahrbereitschaft
  • Geplanter Verkauf des Unfallfahrzeugs
  • Unsicherheit bezüglich einer Reparaturentscheidung (Reparaturwürdigkeit)
  • Restwert relevant für die Schadenabwicklung
  • Schadenbegrenzung (Sie tragen am Unfall selbst Schuld)

LKW, Omnibusse, Sonderfahrzeuge, Bau- und Landmaschinen:

Unfallbeschädigt oder Wertermittlung: Auch die Besonderheiten, welche sich bei der  Begutachtung von Nutzfahrzeugen ergeben, sind mir geläufig.

Auch die Erstellung von Schadengutachten an schweren NFZ ist eine Herausforderung der ich gerne mit Erfahrung begegnen will. Mit modernsten Hilfsmitteln wird eine umfassende Schadenkalkulation erstellt. Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes vom Trägerfahrzeug inklusive des Aufbaus, sehr oft auch Sonderaufbauten, muß manuell erfolgen. Dabei ist sehr viel Recherchearbeit erforderlich. Am Ende wird ein belastbares Schadengutachten erstellt sein, in dem alle relevanten Werte und Daten erfasst sind.